Allgemeine Geschäftsbedingungen der IT-DW GmbH

Vertragsbedingungen für Leistungen der IT-DW GmbH

1. Allgemeine Regelungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für Geschäftsbeziehungen der IT-DW GmbH, Hinterbuch 1, 78194 Immendingen (nachfolgend "IT-DW") mit ihren Kunden.

IT-DW erbringt Leistungen in den Bereichen Managed Services, Managed Infrastruktur und IT-Consulting für Unternehmen. Der Vertragsinhalt richtet sich immer nach den von IT-DW erstellten und vom Kunden angenommenen Angebots-/Vertragsunterlagen ("Angebot"). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Angebot (einschließlich etwaiger Anlagen) und den AGB geht das Angebot vor. Weitere in diesen AGB referenzierte Dokumente kommen nachrangig hierzu zur Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn IT-DW dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch IT-DW unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Einkaufsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.

IT-DW behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunden die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der sechswöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird IT-DW den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

IT-DW hält sich an ein Angebot für 10 Tage ab dem Datum der Abgabe des Angebotes gebunden.

Die im Rahmen einer Geschäftsbeziehung von IT-DW erbrachten Leistungen gliedern sich in drei Bereiche:

  1. Managed Services: Vollständiger Betrieb und Management von IT-Systemen mit voller Verantwortungsübernahme;
  2. Managed Infrastruktur: Bereitstellung von Rechenzentrums-Kapazitäten und Plattformen für den Eigenbetrieb des Kunden;
  3. IT-Consulting: Beratungs-, Konzeptionierungs- und Umsetzungsarbeiten im Rahmen von IT-Projekten.

Zusätzlich zu den Allgemeinen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen für Managed Services, Managed Infrastruktur und IT-Consulting. Die Ergänzenden Bedingungen gehen den Allgemeinen Regelungen vor, soweit sie diesen widersprechen.

IT-DW erbringt die Leistungen gemäß dem Angebot.

IT-DW setzt zur Erbringung der Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter oder Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. IT-DW ist jederzeit berechtigt, zur Leistungserbringung eingesetzte eigene Mitarbeiter oder Dritte durch solche mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung zu ersetzen. Wurden diese Mitarbeiter dem Kunden namentlich kommuniziert, wird IT-DW den Kunden über den Ersatz informieren.

Die vereinbarte Vergütung deckt nur den im Angebot dokumentierten Leistungsumfang ab. Vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten Preise berechnet. Soweit die Leistungsbeschreibung im Angebot unbeabsichtigte Lücken oder Unklarheiten enthält, ist IT-DW berechtigt, die Leistungsbeschreibung entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen.

Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB und ggf. zusätzlich im Angebot genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch IT-DW und damit als seine vertraglichen Pflichten an.

Der Kunde benennt schriftlich mindestens einen Ansprechpartner für IT-DW und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Ansprechpartner bei IT-DW.

Soweit ein Betrieb der Leistungen auf den Systemen des Kunden ("Eigenbetrieb") vorliegt bzw. vereinbart ist, ist die Bereitstellung der Leistungen an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Leistungen und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten. Er trägt das Risiko, ob die Leistungen seinen Wünschen und Gegebenheiten entsprechen.

Soweit ein Eigenbetrieb durch den Kunden vorliegt bzw. vereinbart ist, sorgt der Kunde für die kundenseitige Arbeitsumgebung für die Leistungen (nachfolgend "IT-Systeme") entsprechend den Vorgaben von IT-DW. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT-Systeme erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Kunde beachtet insbesondere die Vorgaben von IT-DW hierzu. Er gewährt IT-DW unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang zu der beim Kunden installierten Standardsoftware und den sonstigen zu betreuenden Systemen sowie zu den IT-Systemen und stellt alle vorhandenen Unterlagen (z.B. Logfiles) zur Verfügung, die es IT-DW ermöglichen, Störungen und Fehler nachzuvollziehen und zu reproduzieren.

Technische Anforderungen und Vorgaben können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen der Standardsoftware. IT-DW macht dem Kunden die aktuellen Anforderungen und Vorgaben in Form von "Release Notes" der jeweiligen Hersteller zeitnah nach den entsprechenden Informationen durch die Hersteller in geeigneter Form zugänglich. Der Kunde wird aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen, es sei denn, dies ist dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien nicht zumutbar.

Soweit ein Eigenbetrieb durch den Kunden vorliegt bzw. vereinbart ist, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Definition, Dokumentation und Ausführung seiner Prozesse im Anwendungsbereich der Standardsoftware, insbesondere bezüglich der Konfiguration der Standardsoftware und IT-Systeme, die Systemverwaltung, Anwendungs- und Datensicherheitsrichtlinien sowie sonstiger gesetzlicher Anforderungen.

Soweit IT-DW verpflichtet ist, Leistungen zu erbringen, zu deren Durchführung IT-DW remote auf IT-Systeme des Kunden zugreifen muss, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen.

Soweit für die Erbringung der Leistungen eine Nutzung von IT-Systemen des Kunden, insbesondere Software, durch IT-DW erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Lizenzen und Genehmigungen zur Nutzung der IT-Systemen des Kunden zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch die Pflicht des Kunden, die für die Nutzung der IT-Systemen nötigen Zustimmungen bei Dritten einzuholen, um IT-DW die Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Der Kunde ist für die Wartung seiner IT-Systeme verantwortlich, um diese in einem Zustand zu halten, der für die Erbringung der Leistungen durch IT-DW erforderlich ist.

Erfüllt der Kunde eine Pflicht oder Obliegenheit nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann IT-DW seine Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist IT-DW für dem Kunden hieraus entstehende Nachteile nicht verantwortlich. Den hierdurch verursachten Mehraufwand, insbesondere für verlängerte Bereitstellung des eingesetzten Personals oder Sachmittel, wird IT-DW dem Kunden zu den vereinbarten Preisen zusätzlich in Rechnung stellen. Sonstige weitergehende Rechte von IT-DW wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.

Die im Angebot bestimmten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die gesetzlich bestimmte Umsatzsteuer hinzukommt. Preise und Zeitpunkte für die Rechnungsstellung werden im Angebot festgelegt.

Sofern sich die Vergütung nach geleisteten "Personentagen" o.ä. bemisst, entspricht ein solcher "Tag" jeweils bis zu acht Zeitstunden pro Person in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen am Sitz von IT-DW (Montag-Freitag). IT-DW rechnet Aufwände pro begonnener Viertelstunde ab.

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zahlbar. Im Zweifel gelten Rechnungen drei Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Die Bezahlung durch den Kunden kann per SEPA-Überweisung oder per SEPA-Lastschrift erfolgen. Die Gewährung von Skonto ist ausgeschlossen.

Für Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit ab einem (1) Jahr gilt: IT-DW ist berechtigt, die Vergütung pro Nutzer erstmals nach Ablauf von einem (1) Jahr nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei IT-DW zu erhöhen. IT-DW kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, außer soweit IT-DW diese verursacht hat. Sobald sich die Vergütung um mehr als 5 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von einem (1) Jahr eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei IT-DW für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.

Reise- und Nebenkosten (nur Deutschland). Für Einsätze innerhalb Deutschlands wird eine Reisekostenpauschale von 400 € je Einsatztag berechnet. Die Pauschale umfasst An- und Abreise, Verpflegung und Übernachtung. Für Einsätze außerhalb Deutschlands werden Reise- und Nebenkosten nach tatsächlichem Aufwand gegen Beleg abgerechnet oder gesondert pauschaliert; dies wird im Angebot festgelegt. Für Vor-Ort-Einsätze gilt ein Mindestaufwand von 8 Stunden je Einsatztag.

Zeitzuschläge: Einsätze außerhalb der Arbeitszeiten (Mo–Fr, 09:00–18:00 Uhr, BW) werden wie folgt bepreist: +50 % außerhalb der Arbeitszeiten und an Samstagen; +100 % an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg.

Notfalleinsätze: Für Soforthilfe ohne bestehenden Vertrag oder außerhalb vereinbarter SLA-Zeiten wird eine Pauschale von 1.500 € je Vorfall erhoben; zusätzlich gelten die vertraglichen Stundensätze und etwaige Zeitzuschläge.

Service Level (Basis-SLA): Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten folgende Servicezeiten und Reaktionsfristen: Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, Erstreaktion binnen 8 Stunden Servicezeit. Die Reaktionsfristen gelten für Anfragen, die über das Ticketsystem eingehen.

24.12./31.12. gelten als Feiertag im Sinne dieser Regelung: Leistungen sind möglich, der Tag gilt vollständig als außerhalb der Geschäftszeiten mit den hierfür vereinbarten Zuschlägen. Für die Basis-SLA-Reaktionsfristen ruht die Frist, die Restfrist läuft am nächsten Werktag ab 09:00 Uhr weiter.

Abweichende oder erweiterte SLAs (z. B. 24/7, verkürzte Reaktionszeiten) gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung im Angebot.

Soweit IT-DW im Rahmen der Leistungserbringung Software, Bibliotheken oder sonstige Komponenten Dritter einsetzt, gelten hierfür die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter vorrangig. Der Kunde erhält daran nur die Rechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich und die IT-DW zur Weitergabe berechtigt ist. Abweichende Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot.

Gewährleistung

Die IT-Systeme und Standardsoftware sind frei von Sachmängeln, wenn sie im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit haben, die im Angebot beschrieben ist. Dabei sind "Garantien" (insb. über die Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit) nur diejenigen, die im Angebot als solche ausdrücklich bezeichnet sind. IT-DW erhält vom Kunden alle für die Beseitigung von Fehlern benötigten Informationen. Der Anspruch des Kunden auf Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nicht reproduzierbar ist bzw. von handschriftlich oder maschinell festgehaltenen Ausgaben aufgezeigt werden kann.

Bei Mängeln der bereitgestellten IT-Systeme gewährleistet IT-DW den vertragsgemäßen Gebrauch durch Behebung der Mängel oder Bereitstellung mangelfreier Systeme. IT-DW obliegt die Wahl zwischen der Mangelbeseitigung durch Nachbesserung oder Neubereitstellung.

Bei Mängeln der Standardsoftware / Cloud Services gewährleistet IT-DW den vertragsgemäßen Gebrauch durch Aktualisierung der Standardsoftware / Cloud Services, sobald und soweit IT-DW eine solche möglich ist. Als Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs gilt auch eine dem Kunde von IT-DW zur Verfügung gestellte zumutbare Möglichkeit der Fehlerumgehung bezogen auf die Standardsoftware / Cloud Services ("Workaround"), soweit unter Berücksichtigung des Workaround ein unwesentlicher Fehler verbleibt.

Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Gesetzlich erforderliche Mängelanzeigen des Kunden haben unverzüglich schriftlich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu erfolgen. Nur der Ansprechpartner ist zu Mängelanzeigen befugt.

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht, wenn seine Mängelansprüche verjährt sind. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist IT-DW berechtigt, die ihr entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch IT-DW geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit IT-DW vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.

Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder im Zuge der Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehen.

IT-DW gewährleistet, dass durch die bereitgestellten IT-Systeme und Standardsoftware / Cloud Services bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde IT-DW von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und IT-DW die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird IT-DW dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland sowie in den Staaten zustehen, in denen der Kunde die bereitgestellten IT-Systeme und Standardsoftware bestimmungsgemäß nutzt.

Kann der Kunde die bereitgestellten IT-Systeme und Standardsoftware / Cloud Services wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann IT-DW nach eigener Wahl entweder:

  1. die Leistungen so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder
  2. dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung der Leistungen verschaffen

Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Haftungsregelung.

Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die bereitgestellten IT-Systeme und Standardsoftware / Cloud Services nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der IT-Systeme und Standardsoftware mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von IT-DW sind.

Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist IT-DW berechtigt, die IT-DW entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Die durch IT-DW geleistete Unterstützung ist durch den Kunden zu den mit IT-DW vereinbarten oder, in Ermangelung einer Vereinbarung, marktüblichen Preisen zu vergüten.

Haftung

IT-DW haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von IT-DW, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden. IT-DW haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet IT-DW auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird im Angebot ggf. individuell vereinbart. Zudem ist:

  1. in den Fällen von Managed Services und Managed Infrastruktur die Haftung nach § 536a BGB und
  2. in den Fällen, in denen dem Kunden Software und sonstige Leistungen kostenlos zu Testzwecken überlassen wird, die Haftung von IT-DW für alle Fälle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter von IT-DW und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

Die Haftung von IT-DW für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit gemäß Angebot IT-DW für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich ist, ist im Fall von Datenverlusten die Haftung von IT-DW auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.

Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar waren.

Hierzu zählen insbesondere: Naturkatastrophen mit überregionaler Wirkung, Krieg, Terrorakte, landesweite Aufstände, Epidemien oder Pandemien mit behördlich angeordneten Betriebseinschränkungen, flächendeckende Infrastrukturausfälle (mindestens auf Bundesland-Ebene), koordinierte Cyberangriffe sowie behördliche Verfügungen, die die Leistungserbringung unmöglich machen.

Kein Fall höherer Gewalt sind: Umstände aus der Sphäre der Partei (insb. Personalmangel, interne Streiks, wirtschaftliche Schwierigkeiten), vom Vertragspartner zu vertretende Verzögerungen sowie Ausfälle von Vorlieferanten/Dienstleistern, sofern diese nicht ihrerseits von höherer Gewalt betroffen sind.

Die von höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere Partei unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung, über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen informieren und alles Zumutbare unternehmen, um die Auswirkungen zu minimieren. Während der Dauer der höheren Gewalt sind die betroffenen Leistungspflichten, SLA-Verpflichtungen und Verfügbarkeitsgarantien ausgesetzt.

Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertragsteil mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer (einschließlich des IT-Infrastrukturanbieters, mit dessen Hilfe IT-DW Managed Infrastruktur und Managed Services erbringt) sowie Mitarbeiter von IT-DW. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.

Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder:

  1. allgemein zugänglich sind oder waren,
  2. ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren,
  3. unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder
  4. die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.

IT-DW wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit IT-DW im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird IT-DW ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

IT-DW ist im Rahmen von Projektleistungen berechtigt, eine Kopie der Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. IT-DW kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse allein verantwortlich.

Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages fort.

Laufzeit und Kündigung

Soweit nicht im Angebot abweichend geregelt, erbringt IT-DW die vereinbarten Leistungen für Managed Services und Managed Infrastruktur ab Bereitstellung unbefristet und ohne Mindestvertragslaufzeit. Eine Kündigung ist jeweils mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich. Ausschlaggebend ist das Datum des Zugangs der Kündigung.

Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch Zahlungsverzug mit erheblichen Beträgen, eine Geschäftseinstellung durch IT-DW oder wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung oder Mitwirkung.

Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen; die Textform ist zulässig. Kündigungen per E-Mail sind zulässig und an die Adresse info@it-dw.com zu richten.

Schlussbestimmungen

Sofern es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen (§ 14 BGB) handelt, gilt Folgendes: Die Parteien dürfen ihre Firmen und Marken gegenseitig öffentlich als Referenz verwenden. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, auf Grundlage einer separaten Vereinbarung für IT-DW als Referenzkunde aufzutreten.

Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IT-DW ausgeschlossen.

Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von IT-DW, sofern eine solche Vereinbarung zwischen den Parteien gesetzlich zulässig ist.

2. Ergänzende Bestimmungen für IT-Consulting

2.1 Leistungsumfang

IT-Consulting umfasst beratende und unterstützende Leistungen in strategischen und operativen IT-Projekten. Der konkrete Leistungsumfang wird projektspezifisch vereinbart.

2.2 Vertragstyp

Consulting-Leistungen werden grundsätzlich als Dienstvertrag erbracht. Ein Werkvertrag kommt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zustande.

2.3 Leistungserbringung

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich remote. Einsätze vor Ort beim Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Termine und Zeitpläne werden projektspezifisch abgestimmt.

Werden Leistungen ausnahmsweise beim Kunden erbracht, sorgt dieser auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung. Der Kunde stellt sicher, dass die Mitarbeiter von IT-DW nicht in seinen Betrieb eingegliedert werden.

Das Weisungsrecht des Kunden kann nur gegenüber einem gesetzlichen Vertreter oder einer als vertretungsberechtigt benannten Person von IT-DW ausgeübt werden.

2.4 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung passen sich Zeitpläne und ggf. Vergütung entsprechend an.

2.5 Rechte an Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält an projektspezifisch erstellten Arbeitsergebnissen die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte. Bei Softwareerstellungen gelten ergänzend die Regelungen unter 2.6. Standardmethoden und vorbestehendes Know-how von IT-DW verbleiben bei IT-DW.

2.6 Softwareerstellung

Bei Erstellung von Individualsoftware erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

Soweit IT-DW im Rahmen der Leistungserbringung Software, Bibliotheken oder sonstige Komponenten Dritter einsetzt, gelten für diese die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde erhält daran nur die Rechte, die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlich und die IT-DW zur Weitergabe berechtigt ist. IT-DW weist den Kunden auf entsprechende Drittkomponenten hin.

2.7 Abnahme von Werkleistungen

Werkleistungen unterliegen der Abnahme durch den Kunden. Die Abnahmeprüfung beginnt spätestens zwei (2) Wochen nach Bereitstellung. Zeigen sich während der Prüfung Fehler, werden diese klassifiziert:

  1. Fehlerklasse 1 (Gravierende Fehler): Nutzung ausgeschlossen oder wesentlich beeinträchtigt
  2. Fehlerklasse 2 (Erhebliche Fehler): Nutzung nur mit erheblichem Aufwand möglich
  3. Fehlerklasse 3 (Sonstige Fehler): Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt

Bei Fehlern der Klasse 1 oder 2 bzw. fünf oder mehr Fehlern der Klasse 3 gilt die Abnahme als fehlgeschlagen. Der Kunde kann IT-DW zur Nachbesserung auffordern.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Bereitstellung die Abnahme erklärt oder abnahmehindernde Mängel schriftlich rügt.

2.8 Änderungen und Ergänzungen

Beide Parteien können Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen ("Request for Change"). IT-DW erstellt ein Angebot mit Auswirkungen auf Vergütung und Zeitplan. Ohne Annahme innerhalb von fünf (5) Werktagen bleibt die ursprüngliche Vereinbarung bestehen.

2.9 Kommunikation bei Consulting-Leistungen

Consulting-Anfragen werden über den Service Desk bearbeitet, soweit im Angebot nicht abweichend geregelt.

Kontakt: Telefon +49 (0)7462 35997 77 · E-Mail support@it-dw.com · Web https://support.it-dw.com.

Der Kunde benennt hierfür ausreichend qualifizierte Ansprechpartner. Leistungen, die durch geänderte Anforderungen oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände Mehraufwand verursachen, werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

3. Ergänzende Bestimmungen für Managed Services

Managed Services: Betrieb und Management von IT-Systemen im vertraglich vereinbarten Umfang. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  1. Betrieb und Management der IT-Systeme im vereinbarten Umfang;
  2. Monitoring- und Betriebs-/Managementleistungen bezogen auf die verwalteten Systeme entsprechend dem Angebot;
  3. Inbetriebnahme, d.h. Einrichtung der Zugänge zu den verwalteten Systemen für den Kunden und seine Nutzer, soweit vereinbart.

Der Umfang und die Funktionalität der bereitgestellten Managed Services sowie ggf. ergänzende Leistungen von IT-DW sind im Einzelnen im Angebot näher beschrieben.

IT-DW sichert für Managed Services eine Verfügbarkeit von 99,9% im Jahresmittel zu, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart. Folgende Ereignisse schränken die zugesicherte Verfügbarkeit nicht ein:

  1. Planmäßige Wartungsarbeiten und angekündigte Ausfallzeit bei IT-DW oder beim IT-Infrastrukturanbieter;
  2. Andere Probleme, die nicht der vertretbaren Kontrolle der IT-DW unterliegen, einschließlich: Arbeiten an den Systemen auf Anforderung des Kunden, Störungen im IT-Netzwerk oder der Stromversorgung des Kunden, Nichtbeachtung der technischen Nutzungsvoraussetzungen durch den Kunden.

Bei Managed Services liegt die Beschaffung / Überlassung der hierfür erforderlichen Standardsoftware / Cloud Services von Drittanbietern in der Verantwortung von IT-DW. Eine Beistellung von Standardsoftware / Cloud Services von Drittanbietern durch den Kunden ist nur zulässig so weit im Angebot vereinbart.

Die Datensicherung der verwalteten IT-Systeme liegt in der Verantwortung von IT-DW im Rahmen der Managed Services. Standardmäßig erfolgt ein tägliches Backup mit einer Aufbewahrungsdauer von 90 Tagen, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart.

Managed Services werden zu einem monatlichen Festpreis abgerechnet. Der Festpreis basiert auf dem im Angebot definierten Leistungsumfang (z.B. Anzahl Nutzer, Systeme, Datenvolumen). Bei Überschreitung des vereinbarten Umfangs um mehr als 20% ist IT-DW berechtigt, wahlweise: (1) die Mehrleistung sofort nach Aufwand in Rechnung zu stellen, (2) den Festpreis mit Wirkung zum Folgemonat anzupassen oder (3) bei wiederholter Überschreitung die Leistungserbringung auf den vereinbarten Umfang zu beschränken.

Bei Managed Services ist IT-DW für den Betrieb der verwalteten IT-Systeme verantwortlich. Im Falle einer schwerwiegenden Sicherheitslücke in den verwalteten Systemen (Schweregrad "Hoch (3)" oder "Sehr hoch (4)" laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSI), ist IT-DW berechtigt, die Verfügbarkeit der betroffenen Systeme zeitweise nach eigenem Ermessen einzuschränken oder einzustellen, um Schäden an den Systemen oder an IT-Systemen Dritter vorzubeugen. IT-DW wird den Kunden über entsprechende Maßnahmen nach Möglichkeit vorab per E-Mail informieren.

Der Kunde wird die von IT-DW verwalteten Systeme entsprechend den vereinbarten Nutzungsbedingungen verwenden und keine Handlungen vornehmen, die den ordnungsgemäßen Betrieb der Managed Services beeinträchtigen könnten.

Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Aktivitäten über die verwalteten IT-Systeme durchzuführen. Der Kunde stellt IT-DW von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist IT-DW berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die entsprechenden Managed Services ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen. IT-DW wird den Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, IT-DW auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Managed Services durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von IT-DW.

Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Managed Services aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

IT-DW garantiert, dass die Daten des Kunden spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertrags aus den verwalteten Systemen gelöscht werden. Der Kunde wird daher aufgefordert, bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung seine Datenbestände zu sichern, da nach Ablauf dieser Frist kein Zugriff mehr auf diese Datenbestände möglich ist.

Die von dem Kunden im Rahmen der Managed Services verarbeiteten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt IT-DW das Recht ein, die verwalteten Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung und des Betriebs zu vervielfältigen, soweit IT-DW dies für die eigene Leistungserbringung für erforderlich hält.

Bei Mängeln der seitens IT-DW erbrachten Managed Services gelten die Regelungen aus der Gewährleistung der Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB entsprechend.

Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist IT-DW berechtigt, die IT-DW entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

4. Ergänzende Bestimmungen für Managed Infrastruktur

Im Rahmen von Managed Infrastruktur erbringt IT-DW während der Vertragslaufzeit für den Kunden die folgenden Leistungen:

  1. Zeitlich beschränkte Bereitstellung von Rechenzentrums-Kapazitäten ("Infrastruktur") zur Nutzung durch den Kunden bei IT-DW oder einem von IT-DW beauftragten IT-Infrastrukturdienstleister;
  2. Inbetriebnahme, d.h. Einrichtung der Zugänge zur Infrastruktur für den Kunden und seine Nutzer, soweit vereinbart;
  3. Bereitstellung von Plattformen für den Eigenbetrieb des Kunden.

Der Umfang und die Funktionalität der bereitgestellten Infrastruktur sowie ggf. ergänzende Leistungen von IT-DW sind im Einzelnen im Angebot näher beschrieben.

Managed Infrastruktur wird verbrauchsabhängig abgerechnet (z.B. nach Anzahl Server, CPU-Kerne, RAM, Storage). Die konkreten Verbrauchseinheiten und Preise sind im Angebot definiert. Bei Mehrverbrauch werden zusätzliche Leistungen auf die im Angebot genannte Verbrauchseinheit aufgerundet.

IT-DW sichert Verfügbarkeiten der Infrastruktur nur zu, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall schränken insbesondere folgende Ereignisse eine zugesicherte Verfügbarkeit nicht ein:

  1. Planmäßige Wartungsarbeiten und angekündigte Ausfallzeit bei IT-DW oder beim IT-Infrastrukturanbieter;
  2. Andere Probleme, die nicht der vertretbaren Kontrolle der IT-DW unterliegen, einschließlich: Arbeiten an der Infrastruktur auf Anforderung des Kunden, Störungen im IT-Netzwerk oder der Stromversorgung des Kunden, Nichtbeachtung der technischen Nutzungsvoraussetzungen durch den Kunden.

Die Datensicherung der Infrastruktur liegt in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, eine Datensicherung durch IT-DW ist im Angebot ausdrücklich vereinbart.

Soweit Leistungen im Angebot verbrauchsabhängig erbracht und vergütet werden (z.B. Speicherplatz, Traffic), werden im Falle eines Mehrverbrauchs zusätzliche Leistungen für die Abrechnung auf die im Angebot genannte Verbrauchseinheit aufgerundet.

Der Kunde stellt sicher, dass die Inanspruchnahme der Infrastruktur zu keiner Überlastung der bereitgestellten Infrastruktur führt. Erfordert die Nutzung durch den Kunden eine höhere Kapazität der Infrastruktur, wird der Kunde unverzüglich eine Vertragsanpassung bei IT-DW anfragen.

Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte oÄ den Betrieb der Infrastruktur, des Kommunikationsnetzes von IT-DW sowie die Sicherheit und Integrität anderer auf der Infrastruktur gespeicherten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt IT-DW von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen IT-DW auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Verbreitung sowie Zugänglichmachung, der auf der Infrastruktur gespeicherten Daten über das Internet ist IT-DW berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung einzustellen. IT-DW wird den Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, IT-DW auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Infrastruktur durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Infrastruktur verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von IT-DW.

Der Kunde wird die von ihm berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für die Nutzung der Infrastruktur aufgeführten Bestimmungen einzuhalten.

IT-DW garantiert, dass die Daten des Kunden spätestens 30 Tage nach Beendigung des Vertrags von der bereitgestellten Infrastruktur gelöscht werden. Der Kunde wird daher aufgefordert, bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nach Ablauf dieser Frist kein Zugriff mehr auf diese Datenbestände möglich ist.

Die von dem Kunden im Rahmen der Managed Infrastruktur auf den IT-Systemen von IT-DW abgelegten Inhalte bzw. die von IT-DW im Auftrag des Kunden auf den IT-Systemen von IT-DW gespeicherten Daten können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt IT-DW das Recht ein, die auf den IT-Systemen von IT-DW gespeicherten Inhalte und Daten über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können, soweit IT-DW dies für die eigene Leistungserbringung für erforderlich hält.

Bei Mängeln der seitens IT-DW bereitgestellten Infrastruktur gelten die Regelungen aus der Gewährleistung der Allgemeinen Bestimmungen dieser AGB entsprechend.

Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist IT-DW berechtigt, die IT-DW entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

Stand: Januar 2025